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   VGH Baden-Württemberg, 09.02.1994 - 8 S 2988/93   

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VGH Baden-Württemberg, 09.02.1994 - 8 S 2988/93 (https://dejure.org/1994,5415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.02.1994 - 8 S 2988/93 (https://dejure.org/1994,5415)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Februar 1994 - 8 S 2988/93 (https://dejure.org/1994,5415)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 224
  • BauR 1994, 484
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 8 S 2139/92

    Nebenraum einer Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.02.1994 - 8 S 2988/93
    Sie dürfen auch unter der Garage angeordnet werden, wenn sich dies aus dem Geländeverlauf ergibt (wie Senatsbeschl v 26.1.1993 - 8 S 2139/92 -, BauR 1993, 452).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 3 S 2662/98

    Festsetzung offener Bauweise - nachbarschützende Wirkung

    Das Vorhaben erfüllt auch die in ständiger Rechtsprechung zu § 7 Abs. 1 LBO a.F. geforderte weitere Voraussetzung, daß der Nebenraum insbesondere im Hinblick auf seine Größe gegenüber der Garage von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1993 - 8 S 2139/92 -, BauR 1993, 452 und Beschluß vom 9.2.1994 - 8 S 2988/93 -, BauR 1994, 484).

    Dies gilt insbesondere bei Garagengebäuden, bei denen das Gelände - wie hier - hinter der Einfahrtslinie abfällt, so daß der Bereich unter der Stellfläche aufgeschüttet werden müßte, wenn er nicht für einen Nebenraum verwendet werden könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 9.2.1994, a.a.O.).

    Zum einen ist dies konstruktiv bedingt, zum anderen ist auch hier der räumliche Zusammenhang zum anschließenden Garten, nicht aber zum Wohngebäude prägend (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.1.1993, a.a.O. und Beschluß vom 9.2.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 5 S 2568/97

    Nachbarschützende Wirkung einer Baulast; Verstoß gegen

    Infolge der Neuregelung durch § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO 1995, der als gesetzliche Vergünstigung für den Bauherrn im Verhältnis der benachbarten Grundstückseigentümer auch auf die vorliegende Abstandsflächenbaulast einwirkt (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.02.1994 - 8 S 2988/93 -), durfte die Beigeladene mit dem grenznahen Teil ihres Vorhabens in der Tiefe hinter dem ''Anbau'' des Antragstellers zurückbleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93

    Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen

    Denn das Vorhaben ist weder nach § 6 Abs. 1 Satz 2 oder 3 LBO noch nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBO an der Grenze zulässig, da - wie bereits das Regierungspräsidiums und das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt haben - die im Kellergeschoß entlang der Grundstücksgrenze vorgesehenen Räume im Verhältnis zu der überdachten Stellplatzfläche keine untergeordneten Nebenräume sind (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen z.B. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 26.1.1993 - 8 S 2139/92 -, BauR 1993, 452 und Beschluß v. 9.2.1994 - 8 S 2988/93 -, BauR 1994, 484) und sie hinsichtlich Zugänglichkeit und Funktion zudem dem Hauptgebäude zugeordnet sind.
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